Erbrecht

Erbrechtliche Mandate werden in der Kanzlei durch Rechtsanwalt Pfeiffer bearbeitet, welcher als Fachanwalt für Erbrecht fast ausschließlich erbrechtliche Mandate bearbeitet und daher über vertiefte Kenntnisse durch eine Vielzahl von erbrechtlichen Fällen sowie regelmäßige und intensive Fortbildungen verfügt. Rechtsanwalt Pfeiffer ist einer von wenigen Rechtsanwälten, die das Rechtsgebiet des Erbrechts derart intensiv behandeln.

Die anwaltliche Tätigkeit lässt sich zunächst danach einordnen, ob der Erblasser bereits verstorben ist oder nicht. Zu Lebzeiten betrifft die anwaltliche Tätigkeit im Besonderen die Beratung, häufig in Form von Erstellung von Testamenten, Erbverträgen oder sonstigen Vermögensverfügungen im Hinblick auf die Erbfolge. Nach dem Erbfall betrifft die anwaltliche Tätigkeit dann die Auseinandersetzung des Nachlasses, die Klärung der Erbenstellung, die Beantragung eines Erbscheins, die Geltendmachung eines Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruchs und vieles anderes mehr. Je nach Vermögen des Erblassers ist auch eine Testamentsvollstreckung sinnvoll. Hierzu beraten wir Sie gerne. Auch als zukünftiger Testamentsvollstrecker steht Rechtsanwalt Pfeiffer dem Erblasser zur Verfügung.

Beachten Sie dabei: Ein gutes Testament erspart so manchen Erbstreit. Dabei sind die wenigsten Fälle derart gelagert, dass eine Standardlösung die beste Lösung ist. Ausgehend von den unterschiedlichsten familiären Situationen bedarf es im Erbrecht einer Lösung, welche auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ziel sollte regelmäßig sein, dass das durch eigene Arbeit geschaffene nicht durch einen Erbstreit zerschlagen wird. Dabei sind die Regelungen stets auch unter Beachtung der ggf. anfallenden Erbschaftssteuer zu treffen. Nicht selten sind die anwaltlichen Gebühren dann auch geringer als die ersparte Erbschaftssteuer.

Als Anwalt in der Beratung sehen wir uns auch gerne als Vermittler zwischen Erblasser und Erben und sind stets bemüht, bereits möglichst frühzeitig eine Regelung zu erzielen, welche auf die Vermeidung eines Erbstreits gerichtet ist. In schwierigen Fällen können wir auf Wunsch des Erblasser auch die Testamentsvollstreckung übernehmen.

Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen ist es essentiell, zu wissen, wie sich der Nachlass, aus dem der Pflichtteilsanspruch begründet wird, zusammensetzt. Dabei sind schon die Auskünfte der Erben so oberflächlich, dass hieraus nicht selten ein zu geringer Pflichtteilsanspruch resultiert. Daher ist anwaltliche Beratung bereits geboten, bevor der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird.

Überprüfung von Testamenten

Sehr häufig sind Testamente bereits vorhanden. Da ein Testament jedoch regelmäßig eine bestimmte Erwartung enthält, ist es wichtig, dass Testamente von Zeit zu Zeit auch wieder überprüft werden, insbesondere, wenn die Erwartung von der tatsächlichen Entwicklung abweicht. So entwickeln sich Kinder anders als erwartet, verstirbt ein Ehegatte unerwartet oder verändern sich die Vermögensverhältnisse ganz anders. Dann ist es geboten, das Testament zu überarbeiten.

Beantragung eines Erbscheins

Bereits vor Beantragung eines Erbscheins sollte man sicher sein, wie die Erbfolge ist. Ggf. sollte diese auch geklärt werden, sofern es unterschiedliche Auslegung von Testamenten gibt. Insbesondere bei älteren Testamenten ist Vorsicht geboten. Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten.

Zu jung für ein Testament?

Das Alter ist nicht der Grund für ein Testament. Der Grund für ein Testament liegt vielmehr in der Tatsache, dass die gesetzliche Erbfolge nicht mit dem Willen des Testierenden übereinstimmt.

Ein besonders unerwartetes Ergebnis erhält man, wenn bei einem Autounfall beispielsweise eine alleinerziehende Mutter wenige Minuten vor ihrem Kind stirbt. Dann würde der Vater über das gemeinsame Kind von der Mutter des Kindes erben. Würden Sie das wollen? Wenn nicht, dann ist eine erbrechtliche Verfügung dringend angeraten.




 
 
 
 
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